Du benötigst keine ärztliche Verordnung.
Als Privatversicherte:r kannst du jedoch ein vorhandenes Rezept gemeinsam mit unserer Rechnung bei der Krankenkasse einreichen, um eine Erstattung zu erhalten.
Bitte beachte: Mit gesetzlichen Kassen können wir nicht abrechnen - in diesem Fall erfolgt die Behandlung auf Selbstzahlerbasis.